Für die Jugendlichen aus dem Ort steht in der Schieferlandhalle einen Raum zur Verfügung den sie sich nach ihren Vorstellungen gestalten konnten. Hier fühlen sich die Jugendlichen wohl und der Jugendraum wird auch dementsprechend angenommen.

Damit alles funktioniert sind Regeln in Form einer Hausordnung festgehalten:

 

Gemeinsam erstellte

 

Hausordnung

 

für den Jugendraum Müllenbach

 

 

 

Öffnungszeiten:

 

Montag – Donnerstag

 

15:00 Uhr – 21:00 Uhr

 

Freitag – Samstag

 

15:00 Uhr – 00:00 Uhr

 

Sonntags

 

10:00 Uhr – 21:00 Uhr

 

An Feiertagen und in den Ferien kann der Raum nach vorheriger Absprache früher und länger genutzt werden.

 

 

 

Rauchverbot:

 

Montag – Freitag

 

bis 18:00 Uhr

 

in den Ferien

 

täglich bis 18:00 Uhr

 

 

 

-Der gemeindeeigene Raum steht den Jugendlichen von Müllenbach ab dem 13. Lebensjahr zur Verfügung.

 

-Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erlaubt. (Unter 16 Jahren wird der Alkoholkonsum nicht gestattet, Ausnahme: 15jährige nur mit Einverständniserklärung der Eltern)

 

-Alkohol im Jugendraum bedeutet ausschließlich Bier und Biermixgetränke, Wein, Sekt usw., kein Branntwein (Spirituosen) oder branntweinhaltige Getränke (Mixgetränke) usw. (gilt für 16-18 Jährige). Erwachsene (ab 18) haben im Jugendraum auf einen gemäßigten Alkoholkonsum zu achten (im Sinne der jüngeren Anwesenden).

 

-Das Rauchen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nach § 10 I JuSchG untersagt. Das Rauchen ist auf Wunsch der Gruppe auf bestimmte Zeiten begrenzt. (s. o.)

 

 

-Die Einnahmen aus dem Getränkeverkauf werden auf das eingerichtete Konto eingezahlt. (Getränkepreise siehe Aushang)

 

Verfahren:

 

-Ständige Besucher des Jugendraumes müssen beim Kassierer oder einem Mitglied des Vorstandes eine Getränkekarte im Wert von 10 € kaufen. Die Karte wird von einem der o. g. Personen unterzeichnet und ausgegeben.

 

Auf der Rückseite der Karte werden dann die jeweiligen Beträge für ein Getränk abgehakt. Alle Jugendlichen haben darauf zu achten das die Getränke auf den Karten ordnungsgemäß abgezeichnet werden.

 

-Kurzbesucher können Getränke gegen entsprechendes Entgelt bei ständigen Mitgliedern auf der Karte aufschreiben lassen.

 

-An Filmvorführungen innerhalb des Jugendraumes dürfen Kinder und Jugendliche nicht teilnehmen, wenn die Filme keine Jugendfreigabe für ihre Altersgruppe haben (§ 11 JuSchG).

 

-Für private geschlossene Gesellschaften steht der Raum nur für Mitglieder des Jugendraumes zur Verfügung. Geburtstagsfeiern werden bis einschließlich dem 17. Geburtstag erlaubt.

 

-Für Schäden haftet der Verursacher:

 

Die Leitung des Jugendraumes und die Ortsgemeinde werden sofort über besondere Vorkommnisse und Schäden informiert.

 

-Der Jugendraum und die Toiletten werden in sauberem und ordentlichem Zustand verlassen.

 

Der Putzplan wird in einer Sitzung erstellt und ausgehangen.

 

Wer seinen Putzdienst nicht wahrnehmen kann hat für entsprechenden Ersatz zu sorgen.

 

Wer seinen Putzdienst nicht erledigt hat jeweils 5 Euro an die Kasse sowie 5 Euro an den Putz-Ersatzmann zu zahlen und hat mit einer evtl. Besuchssperre zu rechnen.

 

-Ab 22:00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke und die Fenster und Türen geschlossen zu halten.

 

-Das Leitungsteam:

 

Vorstand: Tim Klasen

Schumann Sebastian

Kasse:Tobias Simon

 

-Das Leitungsteam übt im Namen der Ortsgemeinde das Hausrecht aus und hat die organisatorische Leitung des Jugendraumes im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung Müllenbach.

 

-Als weiterer Ansprechpartner und Vertreter der Kreisjugendpflege steht Herr Ronny Brylka den Jugendlichen zur Verfügung

 

-Ein mehrfacher Verstoß gegen die oben aufgeführten Regeln kann eine vorübergehende Schließung des Jugendraumes zur Folge haben.

 

 

 

Ansprechpartner im Überblick:

 

Ronny Brylka:0170 / 5559894

 

Bürgermeister Klotz:0162 / 2847328

 

Martina Christmann

 

u. Wolfgang Seidel:02671 / 61-343

 

Viel Erfolg!