Der ”Kulturkampf” und seine Auswirkungen in der Pfarrei Müllenbach

 

 

 

 

Allgemeines:

 

Kein Ereignis hat das Verhältnis zwischen den Menschen unserer Region und der staatlichen Obrigkeit mehr belastet als der sogenannte ”Kulturkampf” zwischen dem preußischen Staat und der Katholischen Kirche. Hatte König Wilhelm I. noch bei seiner Krönung am 18.10 1861 erklärt, es erfülle ihn ”mit Genugtuung, die Verhältnisse der katholischen Kirche im Staat durch Geschichte, Gesetz und Verfassung wohlgeordnet zu wissen”, so hatten sich 10 Jahre später die Verhältnisse grundlegend gewandelt:

 

Das 1. Vatikanische Konzil hatte als spektakulärstes Ergebnis die Verkündigung des Dogmas von der ”Unfehlbarkeit des Papstes”, wie es in der unzulässigen Verkürzung immer noch genannt wird. Als ”unfehlbar” galt die Aussage des Papstes allerdings nur, wenn sie nach Beratung mit den Kardinälen und Bischöfen Fragen der römisch-katholischen Religion und der katholischen Morallehre betrifft. Diesem Dogma folgten zahlreiche ”Deutsche Katholiken”, die sich später ”Altkatholiken” nannten, nicht.

 

Das protestantische Preußen, vor allem Reichskanzler Bismarck, fürchteten rein subjektiv, die ”Unfehlbarkeit” des römischen Papstes würde die Interessen der preußischen ( und Reichs-) Politik nachhaltig berühren. Auf diese Weise sei die ”nationale,deutsche Staatsautorität” durch die ”Ultramontanen” – Romhörigen Katholiken – gefährdet, zumal viele den protestantischen Kaiser nur durch eine evangelische Nationalkirche Deutschlands legitimiert sahen.

Verstärkt durch die Angst vor ultramontanen (von Montanus: christl. Eiferer) Fremdbestimmungen durch die Gründung des ”Zentrums”, einer katholischen Weltanschauungspartei mit einem sozial ausgerichteten Flügel.

Bismarck begann daher eine Abgrenzungs – und Ausgrenzungspolitik nach innen, die auf die ”Entmachtung” der katholischen Kirche im schulischen ( lokale Schulaufsicht) , zivilrechtlichen (Eheschließungen waren nur vor einem Standesbeamten rechtsgültig) und politischen ( keine politische Betätigung katholischer Priester) Bereich abzielte.

 

Zwei Ereignisse läuteten im Jahre 1871 die offene Auseinandersetzung ein:

 

Am 08. Juli wurde die Katholische Abteilung im Kultusministerium aufgehoben und damit die eigenständige Vertretung der katholischen Kirche beim Staat eliminiert. Am 10 Dez. 1871 wurde der berühmt – berüchtigte ”Kanzel Paragraph”, der politische Äußerungen von der Kanzel grundsätzlich verbot, dem Strafgesetzbuch beigefügt; d. h., ein katholischer Priester , der seine sozial - ethische Aufgabe ernst nahm, wurde a priori kriminalisiert und mußte mit bis zu 2 Jahren Gefängnisstrafe rechnen. Diese Einschränkung widersprach fundamental dem Auftrag des Evangeliums, sich im Interesse der Menschen und zu deren Heil in die ”Welt” einzumischen.

 

Die nächste Maßnahme war am 11.03.1872 das Gesetz über die Beaufsichtigung des Unterrichts – und Erziehungswesen. Es nahm den Kirchen die gewohnte Schulaufsicht bzw. stellte diese ohne Frist zur Disposition, wenn sich der zuständige Pfarrer nicht ”staatsbürgerlich” benahm; es war also ein echter Fallstrick. Unmittelbar gegen Rom zielte das Verbot des Jesuitenordens am 04.07.1872 und die Terminierung der Ausweisung bis Anfang Januar 1873 aus Preußen. Dem Laacher Konvent wurde z.B. unverzüglich die seelsorgerische Tätigkeit untersagt.

 

Der Kampf ging erst richtig los mit den ”Maigesetzen” vom 11. – 14. Mai 1873. Datumsgemäß begann die ”Eiszeit” zwischen Staat und Kirche.

Der Staat maßte sich Eingriffe in die Ausbildung und Anstellung von Geistlichen an; er mischte sich in die kirchliche Disziplinargewalt ein mit der Schaffung eines eigenen kirchlichen Gerichtshofes; er bestimmte die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf – und Zuchtmittel ( über die das alte Sendgericht verfügte), nahm die bis heute geltende Austrittsregelung aus der Kirche in die Hand usw. . Die katholische Kirche wurde gewissermaßen ”entmündigt” . Statt einer wie in Frankreich geübten scharfen Trennung zwischen Kirche und Staat, machte sich der preußische Staat einseitig zum Vormund der Kirche. Das jahrhundertealte Gleichgewicht und Subsidiaritätsprinzip (gegen den Zentralismus gerichtete Anschauung) war damit empfindlich gestört.

 

 

Diese Veränderung im alltäglichen Leben wurden auch in der Eifel täglich ersichtlicher. Hier und jetzt betrachten wir hierzu die Auswirkungen des Kulturkampfes in den Pfarreien Müllenbach und Masburg. Rolf Peters ( Müllenbach )schrieb zu diesem Thema im Kreis Jahrbuch Cochem – Zell 1996 den folgenden aufschlußreichen Beitrag.

 

 

Mit dem ” Gesetz betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch -–katholischen Bistümer und Geistlichen ” vom 22. April 1875 brachte der preußische Staat die Geistlichen in einen Gewissenskonflikt.

Nach diesem ” Brotkorbgesetz” gab es nur zwei Alternativen.

 

1.Solidarität mit der Kirche, Verzicht auf staatliche Leistungen, ”kümmerliches Dasein”

2.Solidarität mit dem Staat aus materiellen Gründen, Schwierigkeiten mit der Kirche

 

Rund 95 % der Pfarrer entschieden sich für die erste Alternative.

Nicht unerheblich für diese Entscheidung dürfte die Rücksichtnahme auf die Haltung der Pfarrkinder und eine künftige gedeihliche Seelsorge gewesen sein. So riskierte man mit der Annahme des Staatsgehaltes doch Widerstände und einen Vertrauensverlust bis hin zur Isolierung in der eigenen Pfarrei und der Abwanderung der Parochianen ( Pfarreibewohner ) in eine noch besetzte Nachbarpfarrei.

Der Kulturkampf hatte jedoch nicht nur Folgen für die gesperrten Pfarrer und die Pfarrer mit Staatsgehalt. Die seelsorgerische Arbeit mußte von den noch verbliebenen Pfarrern übernommen werden. Auch für die Pfarreibewohner ergaben sich Unannehmlichkeiten.

Dieser Beitrag beschreibt die Situation in den Pfarreien Müllenbach und Masburg. Er schildert die Auswirkungen auf die Schulaufsicht und die Seelsorge.

Aus der Zeit von 1872 bis 1883 liegen keine Visitationsprotokolle vor. In der Pfarrei wirkte

Johann Kowastch vom 16. Dezember 1871 bis 26. März 1884 als Pfarrer. Er wurde am 28. Juli 1843 in Saarwellingen geboren und starb am 19. Mai 1907 in Mehring/Mosel, wo er auch am Haupteingang der Pfarrkirche begraben liegt.

 

 

 

Die Schulaufsicht:

 

Die Aufsicht über die Schulen war Aufgabe des Pfarrers als Lokalschulinspektor. Eine generelle Änderung brachte das preußische Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872. Die geistliche Schulaufsicht wurde abgeschafft, der Staat hatte nun die uneingeschränkte Oberaufsicht über die Volksschulbildung.

 

Im Altkreis Cochem wurden zwischen 1872 und 1875 der Kreisschulinspektor und 7 Lokalschulinspektoren ihres Amtes enthoben. 26 Lokalinspektoren verblieben in ihrem Amt. Pfarrer Kowastch erhielt Anfang 1876 noch rückwirkend für 1875 aus einem Fonds von 2.400 Mark eine Aufwandsentschädigung als Lokalschulinspektor von 60 Mark. Am 19 Juni 1877 verlor er jedoch durch Amtsenthebung ( Schulaufsichtsgesetz ) seine Aufsichtsfunktion. Am 02. Oktober 1878 wendet sich Pfarrer Kowastch in einem Schreiben an die Königliche Regierung in Koblenz ”Ich habe früher in meinen Berichten als Local-Schulinspector zu wiederholten Malen auf die großen Schwierigkeiten hingewiesen, mit denen hiesige Schulen zu kämpfen haben – seit 18 Monaten ist mir die Schulaufsicht entzogen und jede Einwirkung auf die Schule untersagt”. Weiter schreibt er: ” Ich weiß, nachdem mir jegliches Unterrichten im Schullocal und während der Schulzeiten untersagt worden, nicht, was beginnen, ich weiß weder eine Stunde zu finden, den kirchlicherseits und durch mein Seelsorgeamt mir befohlenen Beichtunterricht noch eine Localität ausfindig zu machen, wo ich den Kommunionunterricht ertheilen kann. Ich ersuche deswegen die Königliche Regierung ganz gehorsamst hier über das Erforderliche befinden resp. das Verbot in seiner ganzen Ausdehnung aufheben zu wollen”.

 

Die Königliche Regierung schreibt am 15. November 1878 an den Königlichen Landrath Jaeger in Cochem: ”...mit dem Bemerken, daß dem Kowastch zur Ertheilung des kirchlichen Beicht – und Kommunionunterrichts die Benutzung eines Schulsaales gestattet werden kann, wenn nicht Ihrerseits irgendwelche, uns demnächst vorzutragende Bedenken dagegen zu erheben sind, eventuell ist bis zur Entscheidung darauf die gedachte Gestattung selbstredend zu suspendieren. Sind dagegen keine Bedenken von Ihnen dagegen geltend zu machen, so wollen Sie hiernach das Erforderliche veranlassen, auch den Kowastch auf das Eingangs gedachte Gesuch vom 2. v. Mts. mit Bescheid verstehen”.

Mit Bescheid vom 13. November 1878 teilt Landrath Jaeger dem Pfarrer Kowastch mit :

”daß die Benutzung des Schulsaales zur Ertheilung von kirchlichen Beicht – und Communion Unterrichts in den Stunden außerhalb der lehrplanmäßigen Unterrichtszeit widerruflich gestattet wird”.

In einem Brief vom 04. September 1882 beschreibt Kowastch , ”..daß zur Gesamtpfarrei jetzt an 1.500 Seelen mit vier Schulen” gehören. Weiter heißt es : ”Zum Überfluß ward mir auch noch wegen gerichtlicher Verurtheilung im Juni 1877 die Aufsicht über meine Pfarrschulen entzogen und 3 Jahre lang war mir die Ertheilung resp. Ueberwachung des lehrplanmäßigen Religions Unterrichts untersagt”.

Weiter führt er aus : ”durch diese Maßregel wurde ich nicht getroffen, es wurde mir im Gegentheil eine große Erleichterung gewährt, die Parochianen ( Pfarrmitglieder) und besonders die Jugend wurde aber stark getroffen”. Er erläutert : ” ich wurde dann auch sofort vorstellig bei der Königl. Regierung und erhielt die Antwort, es hänge von meinem kirchenpolitischen Verhalten ab, ob mir Hochdieselbe die Schule wieder nach einigen Jahren anvertrauen könne ; ich weiß mich keines Fehlers seither schuldig nach dieser Seite, bin aber immer noch nicht wieder mit der Aufsicht über die Schulen betraut”.

Neben Pfarrer Kowastch wurden 10 weitere Pfarrer im Altkreis Cochem ihres Amtes als geistlicher Lokalschulinspektor enthoben ( Stand 1882 ). Im Bereich der Bürgermeisterei Kaisersesch übernahm Bürgermeister Conrads diese Aufgabe.

 

 

 

Amtssperre für Pfarrer Dr. Pörzgen aus Masburg :

 

Die Arbeitsbelastung für Pfarrer Kowastch veränderte sich besonders durch die Situation in der Nachbarpfarrei Masburg. Von 1869 bis 1886 war dort Dr. theol. Peter Josef Maria Pörzgen, geb. am 12. September 1837 in Koblenz, verstorben am 14.Mai 1906, als Pfarrer tätig. Bereits am 12. April 1875 verlor er durch Amtsenthebung die Aufsichtsfunktion als Lokalschulinspektor.

 

Er war wegen einer Amtssperre vom März 1876 bis Dezember 1882 abwesend. In einem Bericht von Bürgermeister Conrads vom 21. Oktober 1880 heißt es dazu : ” Da Pfarrer Pörzgen nicht seines Amtes entsetzt, vielmehr derselbe nur die Ausübung der Pfarramtlichen Seelsorge untersagt ( gesperrt ) ist, so sind auch die mit seiner Pfarrstelle verbundenen Vortheile, soweit sie nicht direkt aus Staatsmitteln herrühren, für ihn nicht hinfällig geworden. Auch der unterm 3. Mai 1876 mitgetheilte Bescheid des Herrn Oberpräsidenten belegt, daß durch die Untersagung der pfarramtlichen Funktionen des Pörzgen diese Pfarrstelle nicht zur Erledigung gelangt sei, sondern deren Folge bloß darin bestehe, daß Pörzgen durch etwaige Vornahme von Amtshandlungen sich strafbar mache”.

Die Amtssperre hatte erhebliche Auswirkungen auf die Pfarrei Masburg. Der Pfarrort Masburg wurde jetzt an Dechant Kirvel in Kaisersesch pastoriert . Die Filialen von Masburg ( Eppenberg, Hauroth und Kalenborn) betreute Pfarrer Kowastch aus Müllenbach. Die Einwohner der Filialen besuchten nun den Gottesdienst in Müllenbach.

Die damit verbundenen Umstände dokumentieren umfangreiche Schriftstücke in den Akten des Landeshauptarchivs in Koblenz.

 

 

 

Anonyme Anzeigen und Ermittlungen der Behörden :

 

Durch die Anzeige eines Masburger Kirchenvorstandsmitgliedes beim Königlichen Regierungspräsidium in Coblenz am 15. August 1880 wurde der Aktenvorgang ausgelöst. In der Anzeige schreibt er: ” Da in Masburg kein eigener Pastor ist, so wird die Seelsorge von dem Pfarrer zu Kaisersesch und Müllenbach ausgeübt”. Weiter heißt es : ” ..hat hiesige Kirchenverwaltung dafür auf Verlangen 200 Mark aus der Kirchenkasse bewilligt. So läßt sich der Pfarrer von Müllenbach in den Filialen noch einen weiteren Beitrag von jeder Familie, theils 2 Mark jährlich bezahlen und zwar auf folgende Weise, in Hauroth ......”.

 

Zum Schluß bittet er : ”so ersuche ich daher, meinen Namen nicht zu veröffentlichen, da ich von dem Pfarrer oder sonst einem ihm gut befreundeten Herrn, welchen ich nicht nennen will, verfolgt werden könne”.

 

Das Königliche Landraths - Amt zu Cochem wurde von der Königlichen Regierung in Coblenz zu einem Bericht aufgefordert. Landrat Jaeger verlangte nun von Bürgermeister Conrads in Kaisersesch zwei Berichte. Conrads ließ umfangreiche Vernehmungen von Zeugen aus Hauroth und von Pfarrer Kowastch aus Müllenbach vornehmen. Die Aussagen waren jedoch widersprüchlich.

Im ersten Bericht vom 06. Oktober 1880 stellt Conrads fest: ”daß Pastor Kowastch in Müllenbach, welcher seit der Sperrung des Pastor Pörzgen zu Masburg – März 1876 – von den Einwohnern der Gemeinden Hauroth, Eppenberg und Calenborn zu kirchlichen Zwecken fast ausschließlich in Anspruch genommen wird, für seine bezügliche Mühewaltung in den Jahren 1877 und 1878 durch freiwillige Gaben Seitens der Einwohner dieser Gemeinden bezahlt wurde”.

Ab 1878 änderte sich die Situation: ” im Jahre 1879 durch ein Tauschquantum von 100 Mark aus der Kirchenkasse von Masburg entschädigt worden ist, letzteres mit Genehmigung des Commissars für die bischöfliche Vermögensverwaltung”.

Die Einwohner der Filialen zahlten nun auch Beiträge :” Auf Grund deshalbiger Anordnung des Kirchenvorstandes von Müllenbach zahlen weiterhin vom Jahre 1879 ab die Einwohner der 3 Gemeinden für die Mitbenutzung der Pfarrkirche zu Müllenbach an den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes daselbst einen jährlichen Beitrag, welchen sie durch freiwillige Beiträge unter sich aufbringen”.

Weiter heißt es: ”Nach den beiliegenden Zeugenaussagen hat Kowastch in einem Fall die Vornahme der Trauung, in einem anderen Fall die Abnahme der Beichte von dem vorgängigen Nachweise der Zahlung des fraglichen Beitrages abhängig gemacht und beruft er sich für den letzteren Fallauf die bezügliche Anordnung des Kirchenvorstandes”.

 

Bürgermeister Conrads zeigt Verständnis für die Situation und schreibt: ”In letzterer Beziehung dürfte meines Erachtens einerseits die finanzielle Noth der Pfarrkirche zu Müllenbach, andererseits nicht außer Acht zu lassen sein, daß Kowastch als Pastor von Müllenbach zur Spendung der Sakramente der Einwohner der nicht zu seiner Pfarrei gehörigen Gemeinden nicht verpflichtet ist”.

In seinem Bericht vom 21. Oktober 1880 heißt es: ”Daß ferner Kowastch durch die vorliegend erwähnten Funktionen sich gleichsam eine Verwaltung der Pfarrei Masburg angemaßt, kann ich durchaus nicht zugeben”. Der Bürgermeister beschreibt nunmehr diese Funktionen: ”Das Taufen der Kinder, das Beichthören, die Austheilung der Communion, die Vorbereitung der Kinder für Beichte und Communion, kurz alle untergebens gedachten Handlungen hat er in seiner eigenen Pfarrkirche vorgenommen”. Dann erläutert er, daß Pfarrer Kowastch seine Amtshandlungen vom Laubacher bzw. Müllenbacher Gemeindegebiet aus – über die Gemarkungsgrenze hinweg – vornahm, weil er: ”die Leichen an der Grenze seines Pfarrsprengels eingesegnet; daß er die Sterbesakramente an Einwohner der 3 Gemeinden gespendet, ist zwar untergebens nicht bezeugt, würde ihn aber ebensowenig strafbar machen. Eine Verwaltung, würde erst dann vorliegen, wenn er außerhalb seines Pfarrsprengels die mehrgedachten Handlungen oder wenigstens einen Theil derselben in einer bestimmten Reihenfolge vorgenommen hätte”.

Realistisch äußert sich Conrads: ”Daß schließlich die hier in Frage stehenden Sammlungen mir bis dahin unbekannt geblieben, dürfte nicht auffallend erscheinen, wenn man in Betracht zieht, wie eifrig gerade solche Sammlungen bekanntlich vor Behörden und Beamten geheim gehalten werden und daß selbst die untergebens in Frage stehenden Sammlungen den beiden diesseitigen Gendarmen, wie ich aus dem Mangel derselbigen Anzeigen schließen muß, nicht zur Kenntnis gekommen sind”.

Pflichtgemäß hatte er seine Gendarmen jedoch angewiesen: ”Letzteren habe ich übrigens aus Anlaß vorliegender Verhandlungen die strenge Handhabung der bezüglichen Polizei – Verordnung vom 11. Mai 1866 in Erinnerung gebracht”.

Obwohl die Anzeige des Masburger Kirchenvorstandsmitgliedes von den beteiligten Behörden anonym gehalten wurde, erkannte Conrads den Anzeigenden und beschrieb dessen Wirken als Mitglied des Kirchenvorstandes und Gemeinderates Masburg mit abfälligen Aussagen. Weiter befaßte sich Conrads mit dem Leumund der Zeugen aus Hauroth, die ihm als ”Wilddiebe” und ”des Diebstahls Verdächtige ” bekannt waren.

 

 

 

Reaktionen in der Pfarrei Müllenbach:

 

Der Besuch der Pfarrkirche in Müllenbach durch die Einwohner von Eppenberg, Hauroth und Kalenborn stieß in Müllenbach nicht unbedingt auf Gegenliebe, was eine eidesstattliche Erklärung vom 22. September 1880 verdeutlicht. Die Aussagen unterstützen die Position des Pfarrers.

” Die Unterzeichnenden Matth. Gilles II, Ortsvorsteher und Vorsitzender des Kirchenvorstandes und Joh. Peter Bohr, Gemeinde-Beigeordneter und Vorsitzender der Gemeindevertretung der Pfarrei Müllenbach bestätigen andurch an Eidesstatt das Folgende:

 

Nachdem der Pastor von Masburg, Herr Pörzgen, gesperrt war, kamen die Filialisten der Pfarrei Masburg, sowohl an Sonn – und Festtagen, als auch an Wochentagen nach Müllenbach zur Kirche. Sie ließen fast alle ihre Kinder hier taufen, ihre Ehen hier einsegnen; Sonn – und Festtags mußten oft sehr viele Müllenbacher Pfarreingesessenen in ihrer eigenen Kirche in den Gängen stehen, da die Bänke durch Masburger Filialisten besetzt waren. Daß dies zu Reibereien führte und daß diese Reibereien besonders vermehrt wurden durch den Umstand, daß für Unterhalt der sehr armen Kirche und zur Bestreitung der Auslagen für den Gottesdienst, Salär des Küsters und Organisten etc. die Müllenbacher Pfarrgenossen nicht unbedeutende Umlagen aufgelegt werden müssen, liegt auf der Hand. Es kam unter den Schulkindern manchmal zu Thätlichkeiten und in der Pfarrei wurde laut gemurrt über Kirchenvorstand und Seelsorger. Um nun einerseits den Müllenbacher Pfarrgenossen gerecht zu werden, andererseits aber den Masburger Filialisten den Besuch hiesiger Kirche zu ermöglichen, also allseitig Frieden zu stiften, wurde vom Kirchenvorstand einstimmig bestimmt, daß die Masburger Filialisten in der Müllenbacher Kirche künftighin ihren Platz haben sollten, unter der Bedingung, daß sie eine kleine Miethe entrichteten. Es sollte ihnen unter dieser Bedingung der Mitgebrauch der Kirche ganz eingeräumt werden. Die Miethe ward auf 150 Mark pro Jahr normiert, wovon Eppenberg 45, Hauroth 30 und Calenborn 75 Mark aufbringt. Der Seelsorger ward beauftragt, dies auf der Kanzel zu notificieren und Zufriedenheit auf beiden seiten zu stiften. Und der Friede ist von da an wirklich eingekehrt. Bereitwillig gingen die Filialgemeinden Eppenberg und Calenborn und ein großer Theil der Haurother auf diese Bestimmung des Kirchenvorstandes ein, froh an Sonn – und Festtagen ein kirchliches Heim gefunden zu haben. Aus Hauroth entzogen sich etwa 15 bis 17 Familien dem Beitrage zur Kirche Müllenbach. Der Pfarrer erklärte dann in Übereinstimmung mit der Gesamtpfarrei, daß er den Leuten aus Hauroth, die keine Miethe entrichten wollten, anheimgeben müßte, sich anderswohin zu wenden, etwa nach Kaisersesch oder Düngenheim.

Die Haurother haben kein Recht auf die Müllenbacher Pfarrkirche, noch auf die Amtsleistungen des Pfarrers. Der Pfarrer Kowastch von Müllenbach wies dann verschiedene Haurother, die in hiesiger Kirche seine Dienstleistungen verlangten, einfach ab, nachdem sie den Bestimmungen des Kirchenvorstandes nicht nachkommen wollten. Die Miethe selbst ward nicht an den Pfarrer, sondern an den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes entrichtet und aus derselben Auslagen für die Kirche gedeckt”.

 

 

 

Darstellung des Landratsamtes in Cochem:

 

Interessant ist nun die Zusammenfassung der Berichte aus Kaisersesch in einem Bericht des Königlichen Landraths - Amtes zu Cochem vom 23. Oktober 1880, der an die Königl. Regierung in Coblenz gerichtet war. Landrat Jaeger schreibt: “wenn nun die anliegenden Verhandlungen den Eindruck machen, der Pastor Kowastch habe sich gleichsam eine Verwaltung der Pfarrei angemaßt, so berichtet der Bürgermeister, daß hierbei die Grenze des Erlaubten nicht überschritten worden sei, indem die geistlichen Amtshandlungen, einige Nothfälle abgerechnet, in der Kirche zu Müllenbach resp. An der Banngrenze mit Masburg vorgenommen worden seien”.

Dann kommt er jedoch zu einem völlig anderen Ergebnis: “die Zeugenaussagen ergaben, daß sowohl der Besuch der Kirche in Müllenbach, als auch das Spenden der Sakramente von verschiedenen Zahlungen abhängig gemacht wurden und zwar vom Kirchenvorstand und zu Gunsten der Kirchenkasse, obgleich die Kirche Eigenthum der Civilgemeinde ist”. Landrat Jaeger bewertet das Verhalten von Pfarrer Kowastch: “Den Eingang dieser Miethe sicher zu stellen, bot der Pastor dadurch die Hand, daß er die Spendung der Sakramente den Angehörigen der Pfarrei Masburg verweigerte, welche sich nicht ausweisen konnten, daß sie einen Beitrag zur Miethe geleistet hatten. Es liegt daher meines Erachtens ein Missbrauch des Amtes vor, um Andere zu Zahlungen zu nöthigen, wozu diese nicht verpflichtet waren”.

 

Der Landrat spekuliert und kritisiert insgeheim das Vorgehen von Bürgermeister Conrads:

 

“Ob die auf diese Weise erhobenen Beiträge wirklich nur der Kirchenkasse zu Gute kommen, oder nicht etwa wie die wahrscheinlich in Form der Collecte gesammelten Gelder dem Pfarrer Kowastch zuflossen, constatirt aus den anliegenden Verhandlungen nicht, in dieser Beziehung würde wohl eine eidliche Vernehmung den Tathbestand klarer stellen. Bei mir walten kaum Zweifel darüber, daß das ganze Verfahren zur Handhabe diente, entweder dem Pastor in Müllenbach direct einen Vortheil zuzuwenden, oder denselben in Stand zu setzen, andere Geistliche zu unterstützen”.

Der Landrat bekräftigte seine Feststellungen: “Ich erlaube mir schließlich in Bezug hierauf zu erwähnen, daß bereits im vorigen Jahre bei mir zur Anzeige kam, mehrere Frauen hätten zu Gunsten des Pfarrer Kowastch in Müllenbach gesammelt; die vernommenen Zeugen hielten aber anscheinend mit der Wahrheit zurück, so daß nichts zu constatiren war. Die Sammlung sollte den Zweck haben, dem Pastor die Strafe zu ersetzen, zu der er wegen Beleidigung des Pastors in Uelmen verurtheilt war”.

 

 

 

Abschließende Entscheidung:

 

Das Königliche Regierungspräsidium Coblenz mußte nun nach den widersprüchlichen Berichten urteilen. Am 28. Dezember 1880 folgte dann die entgültige Entscheidung, die den Müllenbacher Pfarrer vollständig entlastete. Es wurde festgestellt, daß “ der Pfarrer Kowastch zu Müllenbach die geistlichen Amtshandlungen in seiner eigenen Pfarrei resp. An der Banngrenze der Pfarrei Masburg vorgenommen hat, eine Zuwiderhandlung gegen die Strafbestimmungen der Gesetze vom 11. Mai 1873 und 21. Mai 1874 von Seiten des J. Kowastch nicht vorliegt. Ebensowenig kommt ein Mißbrauch des Amtes seitens des genannten Geistlichen aus dem Grunde, daß derselbe die Spendung der Sakramente denjenigen Angehörigen der Pfarrei Masburg verweigerte, die den Beitrag nicht entrichtet hatten welcher von dem Kirchenvorstand zu Müllenbach von den Pfarreingesessenen der Pfarrei Masburg für die Mitbenutzung der Pfarrkirche Müllenbach beansprucht worden war”.

Insgesamt wird deutlich, wie unterschiedlich die damaligen Behörden aus ihrer Sichtweise den gleichen Vorgang beurteilten.

 

 

 

Staatliche Leistungen ab 1881:

 

Die staatlichen Zuschüsse zum Pfarrgehalt flossen erst wieder ab 1881 den Pfarrern zu. Die während der Leistungssperre von 1875 bis 1881 einbehaltenen Beträge(Staatsgehalt usw) wurden vom Staat auch später nicht zurück erstattet.

In einem Brief vom 08. Juli 1882 schreibt Pfarrer Kowastch an die Königliche Regierung in Coblenz: “Am 02. Juli wurde mir durch das Bürgermeisteramt in Kaisersesch die Mittheilung gemacht, daß zur Aufbesserung hiesiger schlecht dotirter Pfarrstelle mir auf 5 Jahre , vom 01. Juli1881 an gerechnet, ein stets widerruflicher Staatszuschuß von jährlich 639 Mark in monatlichen Raten laut Verfügung der Königlichen Regierung sollte ausbezahlt werden”.

 

 

 

Seelsorge in Müllenbach und der gesamten Umgebung:

 

In seiner Seelsorgerischen Arbeit wurde Pfarrer Kowastch vom März 1882 bis April 1884 von Josef Thul als Kaplan unterstützt.

Im Hubertus Bote steht zu Kaplan Thul: “ Im März 1882 zog er in Müllenbach ein. Wegen des Kulturkampfes konnte er das Priesterseminar der Heimat, das seit 1873 geschlossen war, nicht besuchen. Fern der Heimat im Eichstätter Dom, war er am 26. März 1882 zum Priester geweiht worden. Gern folgte er alsbald dem Ruf des neuen Bischof Michael Felix und trat seine erste Kaplanstelle in Müllenbach an”. Weiter schreibt der Hubertus Bote zum Wirken des Pastor Kowastch: “Das bis zu den Zeiten des Herrn Kowastch, der nach dem Kriege nach Müllenbach kam, tiefgesunkene Leben der Pfarrgemeinde entfaltete sich unter diesem würdigen Priester zu neuer Blüte, teils durch den Eifer und das würdige Leben dieses Priesters, teils durch den Drang der Zeiten, den sogen. Kulturkampf. Äußere Zeichen der Besserung waren der öftere Empfang der hl. Sakramente und der fleißigere Besuch des Gottesdienstes”.

Zur Situation in den Nachbarpfarreien heißt es: “Sicherlich wird Herr Kaplan Thul bei dieser Aufbauarbeit seinem Prinzipal treu zur Seite gestanden haben, besonders auch in der Betreuung der Nachbarpfarreien. Diese waren teils verwaist durch den Tod ihres Pfarrers (Hambuch 1876, Landkern 1878, Uersfeld 1880, Illerich 1884 ), teils durch Verbannung ihrer Seelsorger ( der Pfarrer von Masburg lebte von 1876 bis 1882 im Auslande). Der Pfarrer von Ueß war schon von 1873 an gesperrt; in Retterath war der Pfarrer oft abwesend, manchmal längere Zeit ( bis zu 2 Jahren ) und in Ulmen saß der Staatspfarrer Bonfig, der die Maigesetze anerkannte, darum sein Pfarrgehalt weiter bezog, von einem Teil seiner Herde aber gemieden wurde. So war dann Pfarrer Kowastch der einzige ruhige Pol in so vieler Erscheinungen Flucht”.

 

Im Hubertus Bote wird herausgestellt: “Müllenbach war damals das Zentrum der seelsorgerischen Tätigkeit für die ganze Gegend. Es kam vor, so steht es in der Chronik der Pfarrei zu lesen, daß nun die beiden die ganze Gegend von Ueß bis Landkern an einem Tage bedienten. Einer hielt Gottesdienst in Landkern und Müllenbach, der andere binierte in Uersfeld und Ueߔ.

Das umfangreiche Gebiet, das von beiden Geistlichen zu betreuen war, zeigte ein Kartenausschnitt.

Im Jahre 1884 verließen Pfarrer Kowastch und Kaplan Thul die Pfarrei Müllenbach. Der Hubertus Bote führt dazu aus: “Am 26. März 1884 zog Pfarrer Kowastch in die schwere und schwierige Pfarrei Mehring an der Mosel als “Hilfsgeistlicher” ein, während Thul von Ulmen, wo er von Weihnachten 1883 bis Ostern 1884 seinen Wohnsitz hatte, nach Dieblich als Kaplan versetzt wurde”.

Der Kulturkampf hatte seine Spuren hinterlassen, denn im Jahre 1884 waren von 37 Pfarrstellen im Altkreis Cochem 15 Stellen vakant ( unbesetzt/frei).

 

 

 

Matthias Weber ( Kära Matthes ) als neuer Pfarrer in Müllenbach:

 

Nachfolger von Pfarrer Kowastch wurde Matthias Weber, der von 1884 bis 1892 in Müllenbach tätig war. Er war geboren am 01. Februar 1852 in Körrig/Merzkirchen und starb am 29. März 1935. Im Hubertus Bote heißt es: “Er machte, nachdem er durch seinen Heimatpfarrer vorbereitet wurde, seine Gymnasial – und höhere Studien in Trier. Dort wurde er auch zum Priester geweiht – am 28. August 1875 . Wegen des in der Heimat ausgebrochenen Kulturkampfes bekleidete er verschiedene Posten als Kooperator ( Kaplan ) in der Erzdiözese München – Freising. Als der Kulturkampf seine Schärfe verloren hatte, wurde Herr Weber mit vielen anderen Priestern in sein Bistum zurückgezogen und erhielt unter dem Titel eines Hilfsgeistlichen die Pfarrei Müllenbach. Als Pfarrer wurde er am 30. Juli 1888 installiert. Von da ab bezog er auch staatliche Zuschüsse. 1890 wurde ihm auch die Ortsschulinspektion staatlicherseits übertragen. Am 05. Mai 1892 verließ Pfarrer Weber die Pfarrei Müllenbach und übernahm die Nachbarpfarrei Landkern und wirkte dort 42 Jahre als Pfarrer”.

 

 

 

 

 

 

 

(Quellen: Abschrift des Beitrags von Rolf Peters, Müllenbach im Jahrbuch Kreis Cochem-Zell 1996 zum

 

Thema: Auswirkungen des Kulturkampfes vor 125 Jahren.)